Was kann man von der Steuer absetzen?
Checkliste 2025
In Deutschland gibt es vier Absetzkategorien: Werbungskosten (§9 EStG), Steuerermäßigungen nach §35a EStG, Sonderausgaben (§10 EStG) und außergewöhnliche Belastungen (§33 EStG). Der Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 € wird jedem Arbeitnehmer automatisch gewährt.
1. Werbungskosten (§9 EStG)
Beruflich veranlasste Ausgaben. Automatisch werden 1.230 € Pauschbetrag angerechnet (§9a EStG). Wer mehr ausgegeben hat, setzt die tatsächlichen Kosten einzeln ab.
| Kategorie | Regel / Betrag | Ratgeber |
|---|---|---|
| Entfernungspauschale | 0,30 €/km (km 1–20) · 0,38 €/km (ab km 21) | Fahrtkosten → |
| Homeoffice-Pauschale | 6 €/Tag · max. 1.260 €/Jahr (max. 210 Tage) | Homeoffice → |
| Häusl. Arbeitszimmer | 1.260 € Jahrespauschale oder tatsächliche Kosten | Arbeitszimmer → |
| Laptop & Computer | Sofortabschreibung im Kaufjahr (beruflicher Anteil) | Laptop → |
| Handy & Smartphone | ≤ 800 € netto sofort · 20 % Telefonpauschale | Handy → |
| Arbeitskleidung | Nur typische Berufskleidung (Schutzkleidung, Uniform) | Berufskleidung → |
| Fortbildungskosten | Unbegrenzt (beruflich veranlasst) · §9 Abs. 6 EStG | Fortbildung → |
| Umzugskosten (beruflich) | BUKG-Pauschale 964 € + tatsächliche Kosten | Umzug → |
| Gewerkschaftsbeiträge | Vollständig absetzbar · §9 Abs. 1 Nr. 3 EStG | — |
2. §35a EStG – Direktabzug für Haushalt & Handwerk
Diese Ermäßigungen werden direkt von der Steuerschuld abgezogen – nicht vom Einkommen. Bargeldzahlung ist nicht anerkannt; Zahlung muss per Überweisung auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen (§35a Abs. 5 EStG).
| Leistung | Ermäßigung | Max. Steuerersparnis | Ratgeber |
|---|---|---|---|
| Haushaltsnahe Dienstleistungen Putzhilfe, Gartenpflege, Kinderbetreuung | 20 % der Kosten | 4.000 € | Ratgeber → |
| Handwerkerleistungen Nur Lohnanteil – Materialkosten nicht absetzbar | 20 % der Lohnkosten | 1.200 € | Ratgeber → |
| Mini-Job im Haushalt Geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt | 20 % | 510 € | — |
Quelle: §35a EStG
3. Sonderausgaben (§10 EStG)
Sonderausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen. Für Arbeitnehmer sind Kirchensteuer und gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung bereits im monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt – dort gibt es in der Regel nichts zusätzlich zurückzuholen. Aktiv geltend machen lohnt sich vor allem bei: Riester- und Rürup-Beiträgen, Spenden, Kinderbetreuungskosten und Schulgeld – diese sind nicht automatisch erfasst und können die Steuerrückerstattung spürbar erhöhen.
| Ausgabe | Abzugsgrenze | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Gesetzl. Kranken- & Pflegeversicherung | Vollständig (Basisabsicherung) | §10 Abs. 1 Nr. 3 EStG |
| Private Krankenversicherung | Max. 1.900 € (AN) / 2.800 € (Selbstzahler) | §10 Abs. 4 EStG |
| Altersvorsorge (gesetzl. RV, Riester, Rürup) | Bis Höchstbetrag je Produkt | §10 EStG · §10a EStG |
| Kirchensteuer | Vollständig | §10 Abs. 1 Nr. 4 EStG |
| Kinderbetreuungskosten | 80 %, max. 4.800 €/Kind (bis 14 Jahre) | §10 Abs. 1 Nr. 5 EStG |
| Spenden | Bis 20 % des Gesamteinkommens | §10b Abs. 1 EStG |
| Schulgeld (Privatschule) | 30 %, max. 5.000 €/Kind | §10 Abs. 1 Nr. 9 EStG |
4. Außergewöhnliche Belastungen (§33 EStG)
Kosten, die zwangsläufig entstehen und die individuelle zumutbare Belastung (1–7 % des Gesamteinkommens, je nach Einkommenshöhe und Familiensituation) übersteigen. Nur der übersteigende Betrag wird anerkannt.
Typische Beispiele
- ✓Krankheitskosten (Zuzahlungen, Hilfsmittel, Kur)
- ✓Pflegekosten (für sich oder unterhaltspflichtige Angehörige)
- ✓Bestattungskosten (wenn Nachlass unzureichend)
- ✓Kosten bei Behinderung (alternativ: Pauschbetrag §33b EStG)
Behinderten-Pauschbetrag (§33b EStG)
Bei anerkannter Behinderung (GdB ≥ 20) gilt ein fester Pauschbetrag ohne Einkommensgrenze und ohne Belege – je nach GdB zwischen 384 € und 7.400 €/Jahr.
§33 EStGAbsetzbar vs. nicht absetzbar
✓ Absetzbar
- Fahrtkosten zur Arbeit (Entfernungspauschale)
- Laptop & Computer (beruflicher Anteil)
- Uniform, Schutzkleidung, Arztkittel
- Kirchensteuer
- Krankenversicherungsbeiträge
- Putzhilfe & Handwerker (§35a EStG)
- Spenden mit Zuwendungsbestätigung
✗ Nicht absetzbar
- Normale Kleidung (Anzug, Bluse, Wintermantel)
- Lebensmittel & Haushaltswaren
- Private Urlaubsreisen
- Bußgelder & Geldstrafen
- Handwerkerleistungen bar bezahlt
- Kosten für private Rechtsstreitigkeiten
- Hausrat- & Haftpflichtversicherung
Wo in der Steuererklärung eintragen?
- 1
Anlage N
Werbungskosten: Fahrtkosten (Zeilen 31–37), Arbeitsmittel (Zeile 41), Homeoffice-Pauschale (Zeile 45), Fortbildungskosten (Zeilen 43–44)
- 2
Mantelbogen (ESt 1 A)
§35a-Ermäßigungen für Haushalt & Handwerk, Kirchensteuer, außergewöhnliche Belastungen
- 3
Anlage Vorsorgeaufwand
Kranken- & Pflegeversicherung, Altersvorsorge (Riester, Rürup, gesetzliche RV)
- 4
Anlage Kind
Kinderbetreuungskosten (80 %, max. 4.800 €/Kind)
Häufige Fragen
Was kann man von der Steuer absetzen?
In Deutschland gibt es vier Kategorien: Werbungskosten (§9 EStG) für berufliche Ausgaben, Steuerermäßigungen nach §35a EStG für Haushaltsleistungen, Sonderausgaben (§10 EStG) wie Krankenversicherung und Kirchensteuer sowie außergewöhnliche Belastungen (§33 EStG) für unausweichliche Kosten. Als Arbeitnehmer erhalten Sie automatisch den Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 €.
Was kann man alles von der Steuer absetzen als Arbeitnehmer?
Als Arbeitnehmer können Sie absetzen: Fahrtkosten (0,30 €/km km 1–20, 0,38 €/km ab km 21), Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag), Arbeitsmittel, Arbeitskleidung, Fortbildungskosten und Umzugskosten als Werbungskosten. Dazu kommen §35a-Ermäßigungen für Haushaltsleistungen sowie Krankenversicherung und Kirchensteuer als Sonderausgaben.
Wie viel kann man von der Steuer absetzen?
Der Werbungskosten-Pauschbetrag beträgt automatisch 1.230 € (§9a EStG). Über §35a EStG können bis zu 5.710 € direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (4.000 € + 1.200 € + 510 €). Dazu kommen Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ohne feste Gesamtgrenze.
Was ist der Unterschied zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben?
Werbungskosten (§9 EStG) sind beruflich veranlasste Ausgaben – sie mindern das zu versteuernde Einkommen. Sonderausgaben (§10 EStG) sind private Ausgaben mit gesetzlicher Sonderregelung (Krankenversicherung, Kirchensteuer, Altersvorsorge). §35a EStG hingegen mindert direkt die Steuerschuld.
Was kann man bei §35a EStG absetzen?
§35a erlaubt den Direktabzug von der Steuerschuld für: haushaltsnahe Dienstleistungen (20 %, max. 4.000 €), Handwerkerleistungen – nur Lohnanteil – (20 %, max. 1.200 €) und Mini-Jobs im Haushalt (20 %, max. 510 €). Barzahlung ist nicht anerkannt (§35a Abs. 5 EStG).
Was kann man nicht von der Steuer absetzen?
Nicht absetzbar sind: allgemeine Kleidung (Anzug, Bluse), Lebensmittel, private Urlaubsreisen, Bußgelder und Geldstrafen sowie Kosten für private Rechtsstreitigkeiten. Ausgaben ohne beruflichen oder gesetzlich geregelten Bezug sind nicht absetzbar.
Lohnt sich die Einzelaufstellung oder reicht der Pauschbetrag?
Der Pauschbetrag von 1.230 € wird automatisch gewährt – ohne Belege. Eine Einzelaufstellung lohnt sich, wenn die tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag übersteigen. Das ist z.B. bei einem Arbeitsweg ab ca. 27 km (220 Arbeitstage) allein durch Fahrtkosten der Fall.
Weitere Ratgeber
Werbungskosten im Detail
Pauschbetrag 1.230 €, alle Kategorien und Anlage N erklärt.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Putzhilfe, Gartenpflege & Co. – bis 4.000 € direkt von der Steuer.
Handwerkerleistungen absetzen
20 % der Lohnkosten – bis zu 1.200 € Steuerersparnis.
Alle Steuer-Ratgeber
Übersicht aller Ratgeber zur Steuererklärung.
Ist Ihre Ausgabe absetzbar?
Rechnung oder Beleg hochladen – Steuerscan prüft in Sekunden, ob und wie Sie die Ausgabe absetzen können. DSGVO-konform, EU-Server, keine Datenspeicherung.
Quellen
- §9 EStG – Werbungskosten: gesetze-im-internet.de/estg/__9.html
- §9a EStG – Pauschbeträge für Werbungskosten: gesetze-im-internet.de/estg/__9a.html
- §10 EStG – Sonderausgaben: gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
- §10b EStG – Steuerbegünstigte Spenden: gesetze-im-internet.de/estg/__10b.html
- §33 EStG – Außergewöhnliche Belastungen: gesetze-im-internet.de/estg/__33.html
- §35a EStG – Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen: gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html