Entfernungspauschale & Homeoffice-Pauschale 2025

Pendler und Homeoffice-Arbeitnehmer können beide Pauschalen kombinieren – aber nicht am selben Tag. Unser Rechner zeigt Ihnen die optimale Aufteilung für maximale Werbungskosten in der Steuererklärung.

0,38 €/km

Entfernungspauschale 2025

Ab km 21; für km 1–20 gilt 0,30 €/km (einfache Strecke)

§9 Abs. 1 Nr. 4 EStG
6 €/Tag

Homeoffice-Pauschale

Max. 210 Tage = 1.260 €/Jahr; kein Arbeitszimmer nötig

§9 Abs. 5 EStG
20 km

Break-Even-Entfernung

Bei genau 20 km Arbeitsweg bringt ein Bürotag exakt 6 € – genauso viel wie ein Homeoffice-Tag

20 km × 0,30 € = 6,00 €

Rechner: Optimale Aufteilung berechnen

Geben Sie Ihren Arbeitsweg, Ihre Urlaubstage und Wochentage ein – der Rechner findet die steuerlich optimale Kombination aus Bürotagen und Homeoffice.

Ihre Angaben

Nur die einfache Strecke (kürzeste Straßenverbindung).

Was ist die Entfernungspauschale (Kilometerpauschale)?

Die Entfernungspauschale – auch Kilometerpauschale, Pendlerpauschale oder Steuer-Kilometerpauschale genannt – ist nach §9 Abs. 1 Nr. 4 EStG eine pauschale Abzugsmöglichkeit für Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Jeder Arbeitnehmer mit einem Arbeitsweg kann sie in der Steuererklärung geltend machen – unabhängig davon, welches Verkehrsmittel genutzt wird. Auto, Bahn, Bus, Fahrrad oder zu Fuß: Die Entfernungspauschale gilt für alle.

Maßgeblich ist dabei immer die einfache Entfernung (nicht die Hin- und Rückfahrt) auf der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und Büro. Die tatsächlichen Kosten spielen keine Rolle – auch wer mit dem Deutschlandticket günstig pendelt, kann die volle Entfernungspauschale (Kilometerpauschale) in der Steuererklärung absetzen.

Synonyme für die Entfernungspauschale:

KilometerpauschalePendlerpauschaleEntfernungspauschale SteuerSteuer-KilometerpauschaleFahrtkosten-Pauschale

Tipp: Messen Sie Ihren Arbeitsweg mit Google Maps (Routenplanung → kürzeste Route per Auto). Diese Entfernung tragen Sie in der Anlage N ein – es zählt immer nur die einfache Strecke.

Berechnung der Entfernungspauschale 2025

Die Berechnung der Entfernungspauschale folgt einem einfachen Stufensystem: Für die ersten 20 km des Arbeitswegs gilt ein niedrigerer Satz, ab dem 21. km der erhöhte Satz. Multipliziert wird das Ergebnis mit der Anzahl der tatsächlichen Bürotage im Jahr.

Formel (2025):

Arbeitsweg ≤ 20 km:
km × 0,30 € × Bürotage
Arbeitsweg > 20 km:
(20 × 0,30 € + (km − 20) × 0,38 €) × Bürotage

Beispielrechnung:

15 km Arbeitsweg, 220 Bürotage
15 km × 0,30 € = 4,50 €/Tag
4,50 € × 220 Tage =
990 €
30 km Arbeitsweg, 220 Bürotage
20 × 0,30 € + 10 × 0,38 € = 9,80 €/Tag
9,80 € × 220 Tage =
2.156 €

Änderung 2026: Ab dem Steuerjahr 2026 gilt die Entfernungspauschale einheitlich mit 0,38 €/km ab km 1. Die Zwei-Stufen-Regelung entfällt. Wer einen Arbeitsweg unter 20 km hat, profitiert dann von einem höheren Pauschalsatz.

Was ist die Homeoffice-Pauschale (Homeofficepauschale)?

Die Homeoffice-Pauschale (Homeofficepauschale) ermöglicht es Arbeitnehmern, für jeden Tag ausschließlicher Heimarbeit 6 € als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend zu machen. Seit 2023 ist die Regelung dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert (§9 Abs. 5 EStG) und gilt für bis zu 210 Tage pro Jahr – das entspricht maximal 1.260 € Homeoffice-Pauschale jährlich.

Ein besonderer Vorteil: Ein separates, abgeschlossenes Arbeitszimmer ist nicht erforderlich. Auch wer am Küchentisch oder im Wohnzimmer arbeitet, kann die Homeoffice-Pauschale steuerlich geltend machen – solange er an dem betreffenden Tag ausschließlich von zuhause gearbeitet hat.

Voraussetzungen für die Homeoffice-Pauschale:

Ausschließlich im Homeoffice gearbeitet (ganzer Arbeitstag)
Kein Bürobesuch oder Kundentermin außer Haus an diesem Tag
Küchentisch, Wohnzimmer oder jeder andere Heimarbeitsplatz anerkannt
Tage mit Bürobesuch: nur Entfernungspauschale, keine Homeoffice-Pauschale
Über 210 Homeoffice-Tage: Pauschale ist auf 1.260 €/Jahr gedeckelt

Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung: Die Anzahl Ihrer Homeoffice-Tage tragen Sie in Anlage N, Zeile 45 ein. ELSTER berechnet die Homeoffice-Pauschale automatisch und addiert sie zu Ihren übrigen Werbungskosten.

Entfernungspauschale oder Homeoffice-Pauschale – was lohnt sich?

Die entscheidende Frage: Wie viel bringt ein Bürotag steuerlich im Vergleich zu einem Homeoffice-Tag? Die Homeoffice-Pauschale ist konstant bei 6 €/Tag. Die Entfernungspauschale (Kilometerpauschale) pro Bürotag hängt von Ihrem Arbeitsweg ab.

Arbeitsweg€/Bürotag (2025)Steuerlich besser
10 km3,00 €Homeoffice bevorzugen
15 km4,50 €Homeoffice bevorzugen
20 km6,00 €Gleichwertig
25 km7,90 €Bürotage bevorzugen
30 km9,80 €Bürotage deutlich besser
40 km13,60 €Bürotage deutlich besser

Ihr persönliches Optimum: Der Rechner weiter oben berechnet für Ihre individuelle Situation (Entfernung, Urlaubstage, Wochentage) die optimale Aufteilung und zeigt, wie viel Sie mit der besten Kombination aus Entfernungspauschale und Homeoffice-Pauschale absetzen können.

Anlage N: So tragen Sie Entfernungspauschale und Homeoffice-Pauschale ein

1

Arbeitstage und Homeoffice-Tage erfassen

Zählen Sie alle Tage des Steuerjahres, an denen Sie das Büro aufgesucht haben (Bürotage), und alle Tage ausschließlicher Heimarbeit. Urlaubstage, Krankheitstage und Feiertage zählen nicht. Tipp: Kalender oder E-Mail-Verlauf nutzen.

2

Entfernungspauschale eintragen (Anlage N, Zeilen 31–37)

Öffnen Sie in ELSTER die Anlage N und tragen Sie bei 'Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte' die Arbeitsstätte, die einfache Entfernung in km (kürzeste Straßenverbindung) und die Anzahl der Bürotage ein. ELSTER berechnet die Entfernungspauschale (Kilometerpauschale) automatisch.

3

Homeoffice-Pauschale eintragen (Anlage N, Zeile 45)

Tragen Sie die Anzahl Ihrer Homeoffice-Tage in Anlage N, Zeile 45 ein (maximal 210). ELSTER berechnet die Homeoffice-Pauschale (6 € × HO-Tage) und addiert sie zu Ihren Werbungskosten.

4

ELSTER wählt automatisch den günstigsten Ansatz

Das Finanzamt berücksichtigt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Sind Ihre tatsächlichen Werbungskosten aus Entfernungspauschale, Homeoffice-Pauschale und anderen Posten höher, wird dieser höhere Betrag angesetzt.

Häufige Fragen zur Entfernungspauschale und Homeoffice-Pauschale

Was ist die Entfernungspauschale (Kilometerpauschale)?

Die Entfernungspauschale (auch Kilometerpauschale, Pendlerpauschale oder Steuer-Kilometerpauschale) ist nach §9 Abs. 1 Nr. 4 EStG eine pauschale Abzugsmöglichkeit für Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie gilt unabhängig vom Verkehrsmittel und beträgt 2025: 0,30 €/km für km 1–20 und 0,38 €/km ab km 21 (einfache Strecke).

Wie berechnet sich die Entfernungspauschale?

Berechnung der Entfernungspauschale 2025: Für Arbeitswege bis 20 km multiplizieren Sie die Entfernung mit 0,30 € und dann mit der Anzahl der Bürotage. Für Arbeitswege über 20 km gilt: (20 × 0,30 € + (km − 20) × 0,38 €) × Bürotage. Beispiel: 30 km, 220 Bürotage → 9,80 € × 220 = 2.156 €.

Was ist die Homeoffice-Pauschale (Homeofficepauschale)?

Die Homeoffice-Pauschale (Homeofficepauschale) beträgt 6 €/Tag für jeden Tag ausschließlicher Heimarbeit, maximal 210 Tage = 1.260 €/Jahr. Sie ist seit 2023 dauerhaft im Gesetz (§9 Abs. 5 EStG). Kein separates Arbeitszimmer erforderlich – auch Küchentisch oder Wohnzimmer sind anerkannt.

Kann ich Entfernungspauschale und Homeoffice-Pauschale kombinieren?

Ja, aber nicht für denselben Tag. Bürotage → Entfernungspauschale. Reine Homeoffice-Tage → Homeoffice-Pauschale (6 €). Im selben Steuerjahr können beide Pauschalen für jeweils andere Tage angesetzt werden.

In welche Zeilen der Anlage N trage ich die Entfernungspauschale ein?

Entfernungspauschale: Anlage N, Zeilen 31–37 (Arbeitsstätte, einfache km-Entfernung, Arbeitstage). Homeoffice-Pauschale (Homeofficepauschale): Anlage N, Zeile 45 (Anzahl HO-Tage). ELSTER berechnet beides automatisch und vergleicht mit dem Pauschbetrag von 1.230 €.

Was ändert sich bei der Entfernungspauschale 2026?

Ab 2026 gilt die Entfernungspauschale einheitlich mit 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Zwei-Stufen-Regelung (0,30 €/km für km 1–20) entfällt. Pendler mit kurzen Arbeitswegen bis 20 km profitieren besonders – die Steuererklärung wird vereinfacht.

Deutschlandticket und Jobticket in der Steuererklärung – wo eintragen und was ist absetzbar?

Das Deutschlandticket / Jobticket ist steuerlich günstig: Auch wer damit pendelt, kann die volle Entfernungspauschale (Kilometerpauschale) in der Steuererklärung geltend machen – denn es handelt sich um eine Pauschale, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Zahlt der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zum Deutschlandticket (Jobticket nach §3 Nr. 15 EStG), mindert dieser Betrag jedoch die absetzbare Entfernungspauschale. Beispiel: Zuschuss 29 €/Monat = 348 €/Jahr → Entfernungspauschale wird um 348 € reduziert. Eintragen in der Steuererklärung: Anlage N, Zeilen 31–37 (Entfernung + Arbeitstage); der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss wird automatisch verrechnet.

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