Handy absetzen 2026

Zuletzt aktualisiert:8. März 2026

Smartphone und Telefonrechnung können als Werbungskosten abgesetzt werden – jedoch gelten für Handys andere Regeln als für Laptops. Entscheidend sind Kaufpreis, berufliche Nutzung und ob Sie Anschaffungskosten oder laufende Telefonkosten geltend machen.

GWG

Sofortabschreibung

Smartphones bis 800 € netto sofort und vollständig absetzbar (bei ≥ 90 % beruflicher Nutzung)

§6 Abs. 2 EStG
20 %

Telefonpauschale

20 % der monatlichen Rechnung absetzbar – max. 20 €/Monat ohne Einzelnachweise

R 9.1 LStR
Anlage N

Wo eintragen

Werbungskosten – Arbeitsmittel in der Anlage N in ELSTER

ELSTER Steuererklärung

Zwei Arten, das Handy abzusetzen

Smartphone und Telefonrechnung werden steuerlich unterschiedlich behandelt. Beide können Sie gleichzeitig geltend machen.

1. Anschaffungskosten (Kaufpreis)

Der Kaufpreis des Smartphones wird als Arbeitsmittel abgesetzt – entweder sofort (GWG) oder über 5 Jahre (AfA).

  • Nettokaufpreis ≤ 800 €: Sofortabschreibung
  • Nettokaufpreis > 800 €: 5 Jahre AfA

2. Laufende Telefonkosten (Rechnung)

Der berufliche Anteil der monatlichen Telefonrechnung ist absetzbar – pauschal oder per Einzelnachweis.

  • Pauschal: 20 % des Rechnungsbetrags, max. 20 €/Monat
  • Einzelnachweis: höhere Kosten nachweisbar

Warum gilt die Laptop-Sofortabschreibung nicht fürs Handy?

Das BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 erlaubt für Computer und Zubehör eine einjährige Nutzungsdauer ohne Preisobergrenze. Smartphones sind in diesem Schreiben nicht aufgeführt – sie folgen den allgemeinen GWG- und AfA-Regeln.

Gerät / SituationRechtsgrundlageSofortabschreibung?Hinweis
Laptop / PC / Tablet (jeder Preis)BMF-Schreiben 26.02.2021 – 1 Jahr✓ JaVoller Abzug im Kaufjahr, keine Preisobergrenze
Smartphone ≤ 800 € nettoGWG §6 Abs. 2 EStG✓ JaSofortabschreibung, wenn ≥ 90 % beruflich
Smartphone > 800 € nettoAfA-Tabelle: 5 Jahre≈ AnteiligJährlich 20 % des beruflichen Anteils
Privates Handy (gemischte Nutzung)Nutzungsanteil schätzen≈ AnteiligNur beruflicher Anteil absetzbar

Anschaffungskosten: GWG oder 5-Jahre-AfA?

Ob Sie Ihr Smartphone sofort oder über mehrere Jahre abschreiben, hängt vom Nettokaufpreis (ohne Mehrwertsteuer) ab. Als Arbeitnehmer zahlen Sie die Mehrwertsteuer und können sie nicht zurückfordern – der absetzbare Betrag ist daher der Bruttokaufpreis (inkl. MwSt.). Die 800-€-Grenze wird jedoch am Nettokaufpreis gemessen.

Nettokaufpreis ≤ 800 € → GWG (Sofortabschreibung)

Gemäß § 6 Abs. 2 EStG können geringwertige Wirtschaftsgüter im Anschaffungsjahr vollständig abgesetzt werden.

  • 800 € netto = ca. 952 € brutto (bei 19 % MwSt.)
  • Absetzbar: der volle Bruttokaufpreis
  • Bedingung: ≥ 90 % berufliche Nutzung

Nettokaufpreis > 800 € → AfA über 5 Jahre

Teurere Smartphones werden laut offizieller AfA-Tabelle des BMF über 5 Jahre linear abgeschrieben (20 % jährlich).

  • Nutzungsdauer: 5 Jahre (AfA-Tabelle BMF)
  • Jährliche AfA: Bruttokaufpreis × beruflicher Anteil ÷ 5
  • Beispiel: 1.190 € brutto, 90 % beruflich → 214 €/Jahr
Hinweis für Arbeitnehmer: Im Unterschied zu Selbständigen können Arbeitnehmer die Vorsteuer nicht abziehen. Deshalb wird der Bruttokaufpreis (inkl. MwSt.) als Werbungskosten angesetzt – nicht der Nettobetrag.

Die 90 %-Regel: Wann ist das Handy vollständig absetzbar?

Gemäß H 9.12 der Lohnsteuer-Hinweise (LStH) können Arbeitsmittel vollständig als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn die berufliche Nutzung mehr als 90 % beträgt. Bei gemischter Nutzung ist nur der berufliche Anteil absetzbar.

≥ 90 % beruflich

100 % des Kaufpreises

z. B. 70 % beruflich

70 % des Kaufpreises

< 10 % beruflich

Kein Abzug empfohlen

Nutzungsanteil schätzen: Eine kurze Aufzeichnung über 2 – 3 Wochen genügt erfahrungsgemäß als Nachweis. Wer das Handy hauptsächlich für berufliche Anrufe, E-Mails und Videokonferenzen nutzt, kann einen hohen Anteil glaubhaft darlegen.

Telefonrechnung absetzen: 20 %-Pauschale oder Einzelnachweis

Unabhängig vom Smartphone-Kaufpreis können Sie auch die laufenden Telefonkosten als Werbungskosten geltend machen. Die Lohnsteuer-Richtlinien (R 9.1 LStR) erkennen zwei Methoden an:

Methode 1: 20 %-Pauschal (ohne Belege)

Sie können pauschal 20 % des monatlichen Rechnungsbetrags ansetzen, ohne Einzelnachweise vorlegen zu müssen. Die Obergrenze liegt bei:

max. 20 €/Monat

= max. 240 € im Jahr

Gilt für Mobilfunk- und Festnetzkosten zusammen. Internetkosten können einbezogen werden.

Methode 2: Einzelnachweis (mit Belegen)

Wer höhere berufliche Telefonkosten hat, kann den tatsächlichen beruflichen Anteil nachweisen:

  • Einzelverbindungsnachweis aus Telefonrechnung
  • Berufliche vs. private Gespräche aufschlüsseln
  • Anteil an Grundgebühr und Datenvolumen schätzen

→ Den höheren der beiden Beträge ansetzen

Internet einschließen: Die 20 %-Pauschale kann die gesamten Telekommunikationsaufwendungen umfassen – also Mobilfunk, Festnetz und Internetanschluss zusammen, sofern diese beruflich genutzt werden.

So trägst du die Kosten in der Steuererklärung ein

ELSTER: Anlage N → Abschnitt Werbungskosten – Arbeitsmittel

  1. 1
    Prüfen: Nettokaufpreis ≤ 800 €? Dann GWG-Sofortabschreibung. Darüber? Dann 5-Jahre-AfA.Schritt 1
  2. 2
    Beruflichen Nutzungsanteil schätzen (z. B. 90 %). Bei ≥ 90 % vollen Betrag ansetzen.
  3. 3
    Telefonrechnung: 20 % des Monatsbetrags berechnen (max. 20 €/Monat × 12 = max. 240 €).
  4. 4
    In ELSTER Anlage N öffnen, Abschnitt 'Werbungskosten – Arbeitsmittel' aufrufen.Anlage N
  5. 5
    Anschaffungskosten (einmalig oder jährliche AfA-Rate) + Telefonpauschale eintragen.
  6. 6
    Belege und Kaufquittung aufbewahren – nur vorlegen, wenn das Finanzamt nachfragt.
Pauschbetrag beachten: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € wird automatisch angerechnet. Handy-Kosten lohnen sich besonders, wenn Ihre Gesamtwerbungskosten diesen Betrag übersteigen.

Rechenbeispiel: Software-Entwicklerin

Eine Software-Entwicklerin kauft ein Smartphone für 714 € brutto (= 600 € netto, unter der GWG-Grenze von 800 €) und nutzt es zu 95 % beruflich. Ihr Mobilfunkvertrag kostet 45 €/Monat.

PositionBerechnungBetrag
Smartphone (GWG, 95 % beruflich)714 € brutto, Netto 600 € ≤ 800 € → Sofortabschreibung714,00 €
Telefonrechnung (20 %-Pauschale)45 € × 20 % × 12 Monate108,00 €
Gesamte Werbungskosten (Handy)822,00 €
Steuerersparnis bei 30 % Grenzsteuersatz≈ 247 €

Die Kosten fließen in die Gesamtwerbungskosten ein und wirken sich aus, sobald die Summe über dem Pauschbetrag von 1.230 € liegt.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich mein Handy von der Steuer absetzen?

Ja. Wenn Sie Ihr Smartphone überwiegend beruflich nutzen, können Sie die Anschaffungskosten als Werbungskosten in der Anlage N geltend machen. Bei mindestens 90 % beruflicher Nutzung ist das Gerät vollständig absetzbar. Zusätzlich können Sie pauschal 20 % der monatlichen Telefonrechnung absetzen (max. 20 €/Monat nach R 9.1 LStR).

Gilt die Sofortabschreibung wie beim Laptop auch für Smartphones?

Nur teilweise. Für Laptops gilt das BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 (einjährige Nutzungsdauer ohne Preisobergrenze). Für Smartphones gilt dieses Schreiben nicht. Smartphones können aber als GWG sofort abgesetzt werden, wenn der Nettokaufpreis 800 € nicht übersteigt (§ 6 Abs. 2 EStG). Teurere Phones werden über 5 Jahre abgeschrieben.

Wie viel kann ich von meiner Telefonrechnung absetzen?

Ohne Einzelnachweise können Sie pauschal 20 % des monatlichen Rechnungsbetrags ansetzen – maximal 20 € pro Monat (240 € im Jahr). Das ist die von Finanzämtern anerkannte Vereinfachungsregelung nach R 9.1 LStR. Wer höhere berufliche Anteile nachweisen kann, sollte die tatsächlichen Kosten per Einzelverbindungsnachweis belegen.

Was bedeutet die 90 %-Regel für mein Smartphone?

Gemäß H 9.12 der Lohnsteuer-Hinweise können Arbeitsmittel vollständig abgesetzt werden, wenn die berufliche Nutzung mehr als 90 % beträgt. Bei weniger als 90 % beruflicher Nutzung müssen Sie den tatsächlichen beruflichen Anteil schätzen und nur diesen geltend machen.

Kann ich ein Handy absetzen, das ich auch privat nutze?

Ja, aber nur den beruflichen Anteil. Sie schätzen den beruflichen Nutzungsanteil und setzen entsprechend z. B. 60 % der Anschaffungskosten als Werbungskosten an. Nur bei mindestens 90 % beruflicher Nutzung ist eine vereinfachte Vollabsetzung ohne Einzelnachweis möglich.

Über wie viele Jahre muss ich ein teures Smartphone abschreiben?

Laut offizieller AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Mobiltelefone 5 Jahre. Ein Smartphone mit einem Nettokaufpreis über 800 € wird also jährlich mit 20 % des beruflichen Anteils abgeschrieben.

Wo trage ich die Kosten für mein Handy in der Steuererklärung ein?

Anschaffungskosten und Telefonrechnungsanteile werden in der Anlage N unter Werbungskosten – Arbeitsmittel eingetragen. Bei Abschreibung über mehrere Jahre tragen Sie jährlich den entsprechenden AfA-Betrag ein. Der Gesamtbetrag der Werbungskosten wird mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € verrechnet.

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Quellen