Umzugskosten absetzen 2026
Umzugskosten sind als Werbungskosten absetzbar, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist – etwa durch einen Jobwechsel, eine Versetzung oder eine Fahrzeitkürzung von mindestens einer Stunde täglich (R 9.9 Abs. 2 LStR). Zusätzlich gibt es die BUKG-Pauschale von 964 € für sonstige Auslagen – ohne Einzelnachweise.
Berufliche Veranlassung
Jobwechsel, Versetzung, Erstbeschaeftigung, Ende DHH oder Fahrzeitkürzung ≥ 1 Stunde
R 9.9 Abs. 2 LStRBUKG-Pauschale
Sonstige Umzugsauslagen pauschal – ohne Einzelnachweise. + 643 € je Haushaltsmitglied.
§ 10 Abs. 1 BUKGWo eintragen
Anlage N, Seite 2 – Abschnitt „Weitere Werbungskosten“ in ELSTER
ELSTER SteuererklärungWann sind Umzugskosten steuerlich absetzbar?
Entscheidend ist die berufliche Veranlassung. Gemäß R 9.9 LStR erkennt das Finanzamt fünf Gründe an – mindestens einer davon muss vorliegen.
Stellenwechsel / neue Stelle
Wechsel des Arbeitgebers oder Aufnahme einer neuen Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen.
Erstmalige Berufsaufnahme
Aufnahme der ersten Berufstätigkeit, z. B. nach Studium, Ausbildung oder längerer Auszeit.
Versetzung durch Arbeitgeber
Versetzung an einen anderen Arbeitsort durch denselben Arbeitgeber.
Ende der Doppelten Haushaltsführung
Aufgabe der Zweitwohnung und Rückkehr an den Hauptwohnsitz.
Fahrzeitkürzung ≥ 1 Stunde/Tag
Die neue Wohnung kürzt den täglichen Arbeitsweg (Hin- und Rückfahrt) um mindestens eine Stunde. Gilt auch ohne Jobwechsel (R 9.9 Abs. 2 LStR).
Achtung – Homeoffice-Umzüge: Der BFH hat mit Urteil vom 5. Februar 2025 (VI R 3/23) entschieden, dass ein Umzug zum erstmaligen Einrichten eines Homeoffice nicht beruflich veranlasst ist und die Kosten daher nicht als Werbungskosten absetzbar sind.
Nicht absetzbar: Rein private Gründe wie eine größere Wohnung, Nähe zur Familie oder ein Wohnortwechsel ohne beruflichen Zusammenhang begründen keinen Werbungskostenabzug.
Was kann ich beim beruflichen Umzug absetzen?
Beim beruflich veranlassten Umzug sind mehrere Kostenkategorien absetzbar. Besonders wertvoll: Die BUKG-Pauschale gilt ohne Einzelnachweise.
| Kostenart | Details | Belege? |
|---|---|---|
| Beförderungskosten | Speditionsrechnung, Mietwagen, Transporter, Hilfskräfte | Ja – Rechnung |
| Wohnungssuche (Fahrten + Übernachtung) | 0,30 €/km für Besichtigungsfahrten; zusätzlich Hotel- und Reisekosten | Ja – km-Nachweis |
| Vorübergehende Doppelmiete | Alte Miete während der Überschneidungsphase mit dem neuen Mietvertrag | Ja – Mietbelege |
| Sonstige Auslagen (BUKG-Pauschale) | 964 € (alleinstehend) + 643 € je weiterem Haushaltsmitglied – ohne Einzelnachweise (§ 10 Abs. 1 BUKG) | Nein – Pauschale |
| Nachhilfe für Kinder | Unterrichtskosten wegen Schulwechsels: max. 1.286 € je Kind (§ 9 Abs. 2 BUKG) | Ja – Quittungen |
| Einlagerungskosten | Vorübergehende Lagerung von Möbeln, falls die neue Wohnung noch nicht bezugsfertig ist | Ja – Rechnung |
Die BUKG-Pauschale: Sonstige Auslagen ohne Belege
Das Bundesumzugskostengesetz (BUKG) sieht in § 10 Abs. 1 BUKG einen Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen vor – also für kleinere Kosten, die beim Umzug anfallen und für die keine Einzelnachweise vorliegen (z. B. Trinkgelder, Reinigungskosten, Ummelden, neue Schlüssel). Die Pauschale kann zusätzlich zu allen anderen Umzugskosten geltend gemacht werden.
| Personengruppe | Betrag (ab 1. März 2024) | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Alleinstehende Person (Berechtigte/r) | 964 € | § 10 Abs. 1 Nr. 1 BUKG |
| Je weiteres Haushaltsmitglied (Ehegatte, Kinder) | + 643 € | § 10 Abs. 1 Nr. 2 BUKG |
| Person ohne eigene Wohnung vor-/nachher | 193 € | § 10 Abs. 2 BUKG |
| Unterrichtskosten je Kind (max.) | 1.286 € | § 9 Abs. 2 BUKG |
Beispiel: Familie mit einem Kind
- Berechtigte Person: 964 €
- Ehegatte: + 643 €
- Kind: + 643 €
- Gesamt: 2.250 € – ohne Belege
Aktualität der Beträge
Die Beträge basieren auf dem BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2023 (IV C 5 – S 2353/20/10004 :003) und gelten für Umzüge ab dem 1. März 2024. Sie sind für 2025 und 2026 unverändert gültig.
Umzugskosten vs. Doppelte Haushaltsführung
Umzugskosten
- →Einmalige Kosten des Wohnungswechsels
- →Hauptwohnsitz wird verlegt
- →Geltend gemacht im Umzugsjahr
- →Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 EStG + BUKG
Doppelte Haushaltsführung (DHH)
- →Laufende Kosten zweier Wohnungen
- →Hauptwohnsitz bleibt bestehen
- →Bis 1.000 €/Monat für die Zweitwohnung
- →Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG
So trägst du die Kosten in der Steuererklärung ein
ELSTER: Anlage N → Seite 2 → Abschnitt „Weitere Werbungskosten“
- 1Prüfen: Liegt ein beruflicher Grund vor? (Stellenwechsel, Versetzung, Fahrzeitkürzung ≥ 1 Std., etc.)Schritt 1
- 2Alle Kostenbelege sammeln: Speditionsrechnung, km-Aufzeichnungen für Besichtigungsfahrten, Mietbelege.
- 3BUKG-Pauschale berechnen: 964 € + 643 € je Haushaltsmitglied – ohne Einzelnachweise eintragbar.Pauschale
- 4ELSTER: Anlage N öffnen, Seite 2, Abschnitt „Weitere Werbungskosten“ aufrufen.
- 5Jede Kostenart einzeln mit Betrag und Bezeichnung eintragen (z. B. „Umzugskosten Spedition“, „BUKG-Pauschale“).
- 6Belege aufbewahren – das Finanzamt kann Nachweise anfordern. Empfohlene Aufbewahrungsdauer: 10 Jahre.
Rechenbeispiel: Ingenieur, Umzug München → Hamburg (Versetzung)
Ein Ingenieur wird von seinem Arbeitgeber nach Hamburg versetzt. Er zieht allein um und hat keine Kinder. Die alte Miete betrug 950 €/Monat, die neue Wohnung überlappt sich um 2 Monate mit dem alten Mietvertrag. Der Arbeitgeber erstattet keine Umzugskosten.
| Position | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Speditionsrechnung | Rechnung Umzugsunternehmen | 2.800,00 € |
| Wohnungssuche (3 Fahrten à 300 km) | 3 × 300 km × 0,30 € | 270,00 € |
| Doppelte Miete (2 Monate) | 950 € × 2 Monate | 1.900,00 € |
| BUKG-Pauschale (alleinstehend) | § 10 Abs. 1 BUKG, ab 01.03.2024 | 964,00 € |
| Gesamte Werbungskosten (Umzug) | 5.934,00 € | |
| Steuerersparnis bei 35 % Grenzsteuersatz | ≈ 2.077 € | |
Die Kosten fließen in die Gesamtwerbungskosten ein und wirken sich aus, sobald die Summe den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigt. Bei 5.934 € Umzugskosten allein ist das hier deutlich der Fall.
Häufige Fragen (FAQ)
Wann kann ich Umzugskosten von der Steuer absetzen?
Umzugskosten sind als Werbungskosten absetzbar, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Das Finanzamt erkennt fünf Gründe an: Stellenwechsel, erstmalige Berufsaufnahme, Versetzung durch den Arbeitgeber, Beendigung einer Doppelten Haushaltsführung sowie eine Fahrzeitkürzung von mindestens einer Stunde täglich gemäß R 9.9 Abs. 2 LStR. Rein private Umzüge sind nicht absetzbar.
Was ist die BUKG-Pauschale bei Umzugskosten?
Die BUKG-Pauschale nach § 10 Abs. 1 BUKG ist ein Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen (z. B. Trinkgelder, Reinigung, Ummelden) – ohne Einzelnachweise. Sie beträgt ab 1. März 2024: 964 € für alleinstehende Berechtigte plus 643 € je weiterem Haushaltsmitglied. Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2023 (IV C 5 – S 2353/20/10004 :003).
Gilt die Fahrzeitkürzungsregel auch ohne Jobwechsel?
Ja. Gemäß R 9.9 Abs. 2 LStR gilt ein Umzug auch dann als beruflich veranlasst, wenn die tägliche Fahrzeit zur Arbeitsstelle (Hin- und Rückfahrt) um mindestens eine Stunde verkürzt wird – also wenn Sie durch den Umzug mindestens 30 Minuten kürzer pro Richtung pendeln. Ein Wechsel des Arbeitgebers ist dafür nicht erforderlich.
Was genau kann ich beim beruflichen Umzug absetzen?
Absetzbar sind: Speditionskosten, Reisekosten für Wohnungsbesichtigungen (0,30 €/km), vorübergehende doppelte Miete, die BUKG-Pauschale für sonstige Auslagen (964 € + 643 € je Haushaltsmitglied, ohne Belege), Nachhilfekosten für Kinder wegen Schulwechsels (max. 1.286 € je Kind) sowie Einlagerungskosten. Nicht absetzbar: neue Möbel oder rein private Aufwendungen.
Sind Umzugskosten beim Privatumzug absetzbar?
Nein. Rein private Gründe – wie eine größere Wohnung, Nähe zur Familie oder Trennung – begründen keinen Werbungskostenabzug. Nur wenn einer der fünf anerkannten beruflichen Gründe (Stellenwechsel, Versetzung etc.) vorliegt, erkennt das Finanzamt die Kosten an.
Wo trage ich Umzugskosten in der Steuererklärung ein?
Umzugskosten werden in der Anlage N, Seite 2 unter „Weitere Werbungskosten“ eingetragen. Jede Kostenart (Spedition, Wohnungssuche, BUKG-Pauschale usw.) wird einzeln mit Betrag und Bezeichnung aufgeführt. Quittungen und Rechnungen sollten mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.
Kann ich Umzugskosten absetzen, wenn mein Arbeitgeber sie erstattet hat?
Nur die nicht erstatteten Kosten können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Erstattet Ihr Arbeitgeber Umzugskosten steuerfrei gemäß § 3 Nr. 13 EStG, dürfen diese Beträge nach § 3c EStG nicht zusätzlich als Werbungskosten abgesetzt werden. Wer höhere Kosten hatte als erstattet wurden, kann den Differenzbetrag absetzen.
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Quellen
- § 9 EStG – Werbungskosten (allgemeine Definition, beruflich veranlasste Umzugskosten)
- § 10 Abs. 1 BUKG (Bundesumzugskostengesetz) – Pauschale für sonstige Umzugsauslagen
- § 9 Abs. 2 BUKG – Unterrichtskosten für Kinder (max. 1.286 € je Kind)
- BMF Lohnsteuer-Handbuch 2025, Anhang 29 IV.2 – Aktuelle BUKG-Pauschalen (964 € / 643 €, gültig ab 01.03.2024)
- R 9.9 Abs. 2 LStR (Lohnsteuer-Richtlinien) – Berufliche Veranlassung von Umzugskosten, Fahrzeitkürzungsregel