Arbeitsmittel8 Min. LesezeitAktualisiert 13. Juli 2026

Laptop & Computer absetzen: Sofortabschreibung 2026

Seit dem 1. Januar 2021 gilt für Computer eine Nutzungsdauer von einem Jahr – Arbeitnehmer können den vollen Kaufpreis bereits im Kaufjahr als Werbungskosten absetzen (Sofortabschreibung). Das gilt für Laptop, PC, Tablet und das gesamte Zubehör.

Kurzantwort

Laptop, Computer, Tablet und beruflich genutztes Zubehör können als Arbeitsmittel absetzbar sein. Für Computerhardware und Software gilt seit 2021 eine einjährige Nutzungsdauer, sodass der berufliche Anteil häufig vollständig im Kaufjahr als Werbungskosten angesetzt werden kann.

1 Jahr
Nutzungsdauer seit 2021
Voller Abzug im Kaufjahr
90 %
Vollabzug-Schwelle
Über 90 % beruflich = 100 % absetzbar
Anlage N
Wo eintragen
Werbungskosten – Arbeitsmittel

Was kann ich als Computer-Arbeitsmittel absetzen?

Alle Geräte und Peripheriegeräte, die du überwiegend beruflich nutzt, können als Arbeitsmittel abgesetzt werden. Die Sofortabschreibung gilt für:

  • Laptop (Notebook)
  • PC (Desktop-Computer)
  • Tablet
  • Monitor (Bildschirm)
  • Tastatur
  • Maus
  • Drucker
  • Scanner
  • Webcam
  • Headset
  • Docking Station
  • Externe Festplatte
  • Software (auch Abonnements)
  • Router (wenn überwiegend beruflich genutzt)
Achtung – Smartphone ausgenommen
Das Smartphone fällt nicht unter das BMF-Schreiben zur Computerhardware. Für Mobiltelefone gilt weiterhin eine Nutzungsdauer von 5 Jahren; die Kosten müssen entsprechend über diesen Zeitraum abgeschrieben werden.
Auch laufende Kosten absetzbar
Neben der Hardware kannst du auch die laufenden Kosten rund um deinen Arbeitsplatz anteilig geltend machen: Internet- und Telefonkosten (pauschal oft 20 %, max. 20 € im Monat), Druckerpapier, Toner und Patronen sowie Reparaturen. Diese zählen ebenfalls zu den Werbungskosten.

Die Sofortabschreibung seit 2021

Das BMF-Schreiben vom 26.02.2021 (Az. IV C 3 – S 2190/21/10002 :013) hat die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Computerhardware und Software auf 1 Jahr festgesetzt (§7 EStG). Damit kannst du den gesamten Kaufpreis bereits im Jahr der Anschaffung als Werbungskosten abziehen – die sogenannte Sofortabschreibung.

Rechtliche Grundlage

  • §7 EStG i.V.m. BMF-Schreiben vom 26.02.2021
  • Gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021

Kein Preislimit

  • Sofortabschreibung gilt unabhängig vom Kaufpreis
  • Auch für Laptops über 1.000 € oder 2.000 €
Vorher vs. heute
Vor 2021 musste ein Laptop mit einem Nettokaufpreis über 800 € über 3 Jahre abgeschrieben werden. Seit dem BMF-Schreiben ist der vollständige Abzug im Kaufjahr möglich – unabhängig vom Preis.
Gebraucht & refurbished zählen auch
Gebrauchte und refurbished Laptops werden steuerlich genauso behandelt wie Neugeräte – auch hier gilt die Sofortabschreibung im Kaufjahr. Du benötigst lediglich einen Kaufnachweis mit Gerät, Preis und Kaufdatum.
Kauf mitten im Jahr
Für die Sofortabschreibung spielt der Kaufmonat keine Rolle – du setzt den vollen Betrag im Kaufjahr an, egal ob du im Januar oder Dezember kaufst. Es gibt zudem keine Obergrenze, wie viele Geräte oder wie oft du einen Laptop absetzen kannst, solange die berufliche Nutzung plausibel bleibt.
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Beruflich oder privat? Die 90 %-Regel erklärt

Entscheidend ist, wie hoch der berufliche Nutzungsanteil tatsächlich ist. Das Finanzamt akzeptiert folgende Einstufungen:

Berufliche NutzungAbsetzbarer AnteilBeispiel
Über 90 %100 % absetzbarLaptop ausschließlich für Büroarbeit
10 – 90 %Anteilig absetzbar70 % beruflich = 70 % des Kaufpreises
Unter 10 %Nicht absetzbarRein privater PC
Welcher Anteil ist für deinen Beruf plausibel?

Wie hoch das Finanzamt den beruflichen Anteil ohne Nachfrage akzeptiert, hängt stark vom Berufsbild ab:

  • 80–100 % – Berufe mit klarer PC-Nähe: IT, Journalismus, Grafik/Design, Lehrkräfte, Außendienst.
  • ca. 50 % – Tätigkeiten mit teilweiser Bildschirmarbeit ohne genauen Nachweis (Standardfall).
  • Rückfragen möglich – Berufe mit geringer PC-Nähe (z. B. Bau, Handwerk, Verkauf); hier solltest du die berufliche Nutzung konkret begründen können.
Tipp ohne Nachweis
Ohne exakte Dokumentation akzeptiert das Finanzamt erfahrungsgemäß eine 50/50-Aufteilung als Schätzung – also 50 % des Kaufpreises als Werbungskosten.
Rechenbeispiel

Laptop für 1.200 €, berufliche Nutzung 70 %:

Kaufpreis1.200 €
Beruflicher Anteil (70 %)× 70 %
Absetzbare Werbungskosten840 €
Steuerersparnis bei 35 % Grenzsteuersatz≈ 294 €

Zurück kommt nicht der Kaufpreis, sondern deine Steuerersparnis darauf – und die hängt von deinem persönlichen Grenzsteuersatz ab. Für die 840 € aus dem Beispiel:

GrenzsteuersatzAbsetzbarErsparnis
30 %840 €≈ 252 €
35 %840 €≈ 294 €
40 %840 €≈ 336 €

Für wen gilt das? Angestellte, Selbstständige, Studenten & Rentner

Einen Laptop absetzen können nicht nur Arbeitnehmer. Je nach Situation läuft der Abzug nur über eine andere Stelle in der Steuererklärung:

WerWo abgesetztBesonderheit
AngestellteAnlage N – WerbungskostenWirkt sich erst über dem Pauschbetrag von 1.230 € aus
Selbstständige & FreelancerAnlage EÜR – BetriebsausgabeVorsteuer bei Regelbesteuerung zusätzlich abziehbar
StudentenWerbungskosten (Zweitstudium) / Sonderausgaben (Erststudium)Beim Zweitstudium ist ein Verlustvortrag möglich
Rentner mit NebentätigkeitWerbungskosten oder BetriebsausgabeNur bei tatsächlicher beruflicher Nutzung
Erststudium vs. Zweitstudium
Im Erststudium zählt der Laptop nur als Sonderausgabe (max. 6.000 € pro Jahr, nicht vortragsfähig). Ab dem Zweitstudium, im dualen Studium oder nach einer abgeschlossenen Ausbildung sind es Werbungskosten – und die kannst du als Verlust in spätere Jahre vortragen, wenn du als Student noch keine Steuern zahlst.

So trägst du die Kosten in der Steuererklärung ein

ELSTER
Anlage N → Abschnitt Werbungskosten – Arbeitsmittel
  1. 1
    Kaufpreis des Laptops (ggf. anteiligen beruflichen Betrag) notieren
  2. 2
    In ELSTER die Anlage N öffnen und zum Bereich "Werbungskosten" navigierenAnlage N
  3. 3
    Betrag unter "Arbeitsmittel" eintragen – inklusive Peripheriegeräte
  4. 4
    ELSTER prüft automatisch, ob die Gesamtwerbungskosten über dem Pauschbetrag (1.230 €) liegenPauschbetrag 1.230 €
  5. 5
    Rechnung aufbewahren – einreichen nur wenn das Finanzamt sie anfordert
110-€-Nichtbeanstandungsgrenze
Viele Finanzämter erkennen Arbeitsmittel bis rund 110 € pro Jahr ohne Einzelnachweis an. Für einen einzelnen Laptop reicht das meist nicht – aber kleinere Anschaffungen wie Maus, Tastatur oder Kabel gehen so oft ohne Belegprüfung durch.
Pauschbetrag beachten
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € wird automatisch angerechnet. Ein Laptop-Kauf lohnt sich steuerlich besonders, wenn deine Gesamtwerbungskosten diesen Betrag überschreiten.
Rechnungspflicht ab 250 €
Bei Rechnungsbeträgen ab 250 € sollte eine vollständige Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis vorliegen.
GWG-Grenze weitgehend irrelevant
Die GWG-Grenze von 800 € netto (§6 Abs. 2 EStG) spielt bei Computern keine entscheidende Rolle mehr, da die Sofortabschreibung über das BMF-Schreiben bereits unabhängig vom Preis gilt.

Häufige Fragen (FAQ)

Ja. Laptops, PCs und Tablets, die du beruflich nutzt, kannst du als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Seit dem 1. Januar 2021 gilt eine Nutzungsdauer von einem Jahr – du kannst den vollen Kaufpreis also bereits im Kaufjahr absetzen.

Du kannst den beruflich genutzten Anteil absetzen. Nutzt du den Laptop zu 70 % beruflich, sind 70 % des Kaufpreises als Werbungskosten absetzbar. Bei über 90 % beruflicher Nutzung darfst du den gesamten Betrag ansetzen. Ohne genauen Nachweis akzeptiert das Finanzamt in der Regel eine hälftige Aufteilung (50/50).

Peripheriegeräte wie Monitor, Tastatur, Maus, Drucker, Webcam, Headset und Docking Station fallen unter dieselbe Regelung wie der Laptop selbst – also ebenfalls Sofortabschreibung im Kaufjahr. Smartphones sind ausgenommen und müssen über 5 Jahre abgeschrieben werden.

Ja. Die Sofortabschreibung für Computer gilt unabhängig vom Kaufpreis. Ob der Laptop 400 € oder 2.500 € kostet – du kannst den beruflichen Anteil stets vollständig im Kaufjahr absetzen. Eine Obergrenze gibt es nicht.

Du musst keine lückenlose Dokumentation führen. Es genügt, dass die berufliche Nutzung plausibel ist – zum Beispiel durch deine Berufsbezeichnung oder eine kurze schriftliche Erklärung. Das Finanzamt akzeptiert erfahrungsgemäß eine geschätzte 50/50-Aufteilung, wenn keine genaueren Angaben vorliegen.

Zurück kommt nicht der Kaufpreis, sondern deine Steuerersparnis darauf – abhängig von deinem persönlichen Grenzsteuersatz. Bei 840 € absetzbaren Kosten sind das rund 252 € bei 30 %, 294 € bei 35 % und 336 € bei 40 %. Voraussetzung ist, dass deine gesamten Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.230 € liegen.

Es gibt keine zeitliche Begrenzung. Kaufst du in mehreren Jahren jeweils einen neuen beruflich genutzten Laptop, setzt du jeden im jeweiligen Kaufjahr ab. Wichtig ist nur, dass die berufliche Nutzung tatsächlich gegeben und plausibel ist – ein jährlicher Neukauf ohne Grund kann Rückfragen auslösen.

Ja. Gebrauchte und refurbished Geräte werden steuerlich genauso behandelt wie neue – auch hier gilt die Sofortabschreibung im Kaufjahr. Du brauchst lediglich einen Kaufnachweis mit Gerät, Preis und Kaufdatum.

Quellen

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