Fortbildungskosten absetzen: Was gilt als Werbungskosten?
Berufliche Fortbildungskosten sind als Werbungskosten unbegrenzt absetzbar (§9 Abs. 6 EStG) — vorausgesetzt, eine Erstausbildung oder ein Erststudium wurde bereits abgeschlossen. Kosten für eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium sind dagegen nur als Sonderausgaben abziehbar, maximal 6.000 € pro Jahr.
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Fortbildungskosten in Zeilen 43–44 der Anlage N
ELSTER SteuererklärungFortbildung oder Erstausbildung? Der entscheidende Unterschied
Die steuerliche Einordnung entscheidet, ob Ihre Kosten unbegrenzt als Werbungskosten absetzbar sind oder nur begrenzt als Sonderausgaben. Maßgeblich ist §9 Abs. 6 EStG für Fortbildungskosten und §10 Abs. 1 Nr. 7 EStG für Erstausbildungskosten.
| Fortbildung / Weiterbildung | Erstausbildung / Erststudium | |
|---|---|---|
| Steuerliche Einordnung | Werbungskosten | Sonderausgaben |
| Abzugsrahmen | Unbegrenzt | Max. 6.000 € pro Jahr |
| Verlustvortrag möglich? | Ja | Nein |
| Eintrag in Steuererklärung | Anlage N | Anlage Sonderausgaben |
| Beispiel | Master-Studium nach Bachelor, berufsbegleitender Kurs | Erste Ausbildung, Abiturient startet Studium |
Wichtige Regel: Ein zweites Studium (z.B. Master nach Bachelor) gilt steuerlich immer als Fortbildung (Werbungskosten), nicht als Erstausbildung. Auch eine Umschulung (Berufswechsel-Ausbildung) zählt als Fortbildung und ist damit als Werbungskosten unbegrenzt absetzbar.
Was kann ich alles als Fortbildungskosten absetzen?
- Kursgebühren / Seminargebühren
- Prüfungsgebühren
- Fachliteratur (Fachbücher, Fachzeitschriften)
- Lernmaterialien und Software
- Fahrtkosten zur Fortbildungsstätte
- Verpflegungsmehraufwand
- Übernachtungskosten (bei auswärtiger Übernachtung, mit Beleg)
- Arbeitsmittel (z.B. Laptop für die Fortbildung)
Arbeitgebererstattung: Kosten, die der Arbeitgeber erstattet, können nicht nochmals abgesetzt werden. Nur der selbst getragene Teil ist absetzbar.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €): Fortbildungskosten zählen zu den Werbungskosten. Der Pauschbetrag von 1.230 € wird automatisch gewährt — eine Einzelaufstellung lohnt sich nur, wenn alle Werbungskosten zusammen über 1.230 € liegen.
Laptop oder andere Arbeitsmittel für die Fortbildung? Mehr dazu im Ratgeber: Laptop und Computer absetzen.
Fahrtkosten zur Fortbildung: So rechnen Sie ab
Die Abrechnung der Fahrtkosten hängt davon ab, ob die Fortbildung an einem externen Ort oder an Ihrer regulären Arbeitsstelle stattfindet:
Externer Kurs / Seminar (Auswärtstätigkeit)
0,30 €/km für alle gefahrenen Kilometer — also Hin- und Rückfahrt zusammen.
Beispiel: 40 km Hinfahrt + 40 km Rückfahrt = 80 km × 0,30 € = 24 €
Fortbildung an der ersten Tätigkeitsstätte
Nur die Entfernungspauschale (0,30 €/km, einfache Strecke).
Wie für den normalen Weg zur Arbeit
Hinweis: Alternativ zur Kilometerpauschale können Sie stattdessen die tatsächlichen Kosten öffentlicher Verkehrsmittel (ÖPNV) absetzen. Die meisten externen Kurse und Seminare gelten als Auswärtstätigkeit — damit gilt die günstigere Hin-und-Rückfahrt-Regelung.
Verpflegungspauschalen bei mehrtägigen Seminaren
Bei mehrtägigen Fortbildungen außerhalb Ihrer ersten Tätigkeitsstätte können Sie Verpflegungsmehraufwand als Pauschale geltend machen — ohne Quittungen. Für 2025 gelten folgende Inlandsbeträge:
| Abwesenheitsdauer | Pauschale 2025 |
|---|---|
| An- und Abreisetag sowie Tage mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit | 14 € |
| Volle Abwesenheitstage (24 Stunden) | 28 € |
Kürzung bei Mahlzeitengestellung: Stellt der Arbeitgeber oder Veranstalter Mahlzeiten, werden die Pauschalen gekürzt: 20 % für Frühstück (5,60 €), je 40 % für Mittag- und Abendessen (je 11,20 €).
Sprachkurs absetzen: Was das Finanzamt akzeptiert
Sprachkurse sind absetzbar — wenn die berufliche Notwendigkeit klar nachweisbar ist. Das Finanzamt prüft hier kritisch.
Anerkannt
Englischkurs für IT-Berater mit internationalen Kunden — die berufliche Notwendigkeit ist klar nachweisbar.
Meist abgelehnt
Französischkurs ohne klaren beruflichen Zusammenhang — das Finanzamt sieht hier private Interessen im Vordergrund.
Sprachkurse im Ausland: Das Finanzamt teilt die Gesamtkosten in der Regel auf: Nur der Anteil der Tage mit nachgewiesener Fortbildung ist absetzbar. Reine Freizeittage bleiben außen vor.
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen Fortbildung und Erstausbildung bei der Steuer?
Fortbildungskosten — also Ausgaben für Weiterbildungen nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung — sind als Werbungskosten unbegrenzt absetzbar (§9 Abs. 6 EStG). Kosten für eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium gelten dagegen als Sonderausgaben und sind auf 6.000 € im Jahr begrenzt. Wichtig: Ein Verlustvortrag ist bei Werbungskosten möglich, bei Sonderausgaben nicht.
Kann ich meinen Master-Studiengang als Werbungskosten absetzen?
Ja — ein Masterstudium nach einem abgeschlossenen Bachelor gilt steuerlich als Fortbildung (zweite Ausbildung), nicht als Erstausbildung. Die Kosten sind daher als Werbungskosten unbegrenzt absetzbar. Ein entstehender Verlust kann in Folgejahre vorgetragen werden.
Wie setze ich Fahrtkosten zur Fortbildung in der Steuererklärung an?
Bei einem externen Kurs oder Seminar (Auswärtstätigkeit) können Sie 0,30 € pro gefahrenem Kilometer absetzen — für Hin- und Rückfahrt zusammen. Alternativ können Sie die tatsächlichen Kosten öffentlicher Verkehrsmittel ansetzen. Findet die Fortbildung an Ihrer regulären Arbeitsstelle statt, gilt nur die Entfernungspauschale (einfache Strecke). Mehr dazu im Ratgeber Fahrtkosten.
Bis zu welchem Betrag kann ich Erstausbildungskosten absetzen?
Kosten für eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium außerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses können als Sonderausgaben bis zu 6.000 € pro Kalenderjahr abgesetzt werden (§10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Ein Verlustvortrag auf Folgejahre ist dabei nicht möglich.
Kann ich Fortbildungskosten absetzen, auch wenn mein Arbeitgeber sie nicht bezahlt?
Ja. Fortbildungskosten, die Sie selbst tragen, sind als Werbungskosten absetzbar — unabhängig davon, ob der Arbeitgeber sie erstattet oder nicht. Wenn der Arbeitgeber Teile übernimmt, können Sie nur den selbst getragenen Rest geltend machen. Eine Erstattung durch den Arbeitgeber wäre steuerfrei, sodass kein doppelter Abzug möglich ist.
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