Handwerkerleistungen steuerlich absetzen – bis zu 4.000 € sparen

Als Eigenheimbesitzer oder Mieter können Sie 20 % Ihrer Lohnkosten für Handwerker direkt von der Steuer abziehen. Wir zeigen Ihnen, was gilt, was nicht – und wie Steuerscan Ihre Rechnung in Sekunden prüft.

20 %

Steuerermäßigung

Direkt von der Steuerschuld, nicht nur vom Einkommen

§35a Abs. 3 EStG
4.000 €

Max. pro Jahr

Bei bis zu 20.000 € Lohnkosten pro Jahr

§35a Abs. 3 EStG
Alle

Für alle gültig

Unabhängig vom Beruf, ob Eigentümer oder Mieter

BMF-Schreiben 09.11.2016, Rz. 1

Was zählt als Handwerkerleistung?

  • Malerarbeiten
  • Sanitärinstallation
  • Elektroinstallation
  • Bodenbeläge verlegen
  • Dacharbeiten
  • Heizungsinstallation
  • Fensteraustausch
  • Gartengestaltung (Umbauarbeiten)
  • Schornsteinfeger

Die Bedingungen auf einen Blick

Was gilt

  • Zahlung per Banküberweisung§35a Abs. 5 S. 3 EStG
  • Lohnkosten separat auf der Rechnung ausgewiesen
  • Fahrtkosten/Anfahrt, wenn auf der Rechnung ausgewiesenBMF-Schreiben 09.11.2016, Rz. 39
  • Arbeiten in/am Privathaushalt oder Wohnung
  • Renovierungen, Erhaltungsmaßnahmen

Was nicht gilt

  • Barzahlung – gesetzlich ausgeschlossen§35a Abs. 5 S. 3 EStG
  • MaterialkostenBMF-Schreiben, Rz. 39
  • Neubau oder wesentliche ErweiterungBFH, Urteil v. 13.07.2011, Az. VI R 61/10
  • Rechnungen ohne separaten Lohnkostenausweis

Quellen: §35a EStG, BMF-Schreiben 09.11.2016

Rechenbeispiel: Malerrechnung

Beispielrechnung

Gesamtrechnung892,50 €
Lohnkosten749,70 €
Anfahrtspauschale41,65 €
Materialkosten (nicht absetzbar)101,15 €
Steuerermäßigung20 % × (749,70 € + 41,65 €)158,27 €

So sieht die Steuerscan-Analyse dieser Rechnung aus:

Was muss auf der Rechnung stehen?

  1. 1
    Name & Adresse des Handwerksbetriebs
  2. 2
    Ihre Adresse (Leistungsort = Privathaushalt)
  3. 3
    Genaue Leistungsbeschreibung
  4. 4
    Lohnkosten separat ausgewiesenentscheidend!
  5. 5
    Rechnungsdatum und -nummer
  6. 6
    Kontoverbindung (IBAN)

Tipp: Bewahren Sie den Kontoauszug als Nachweis der Überweisung auf. Das Finanzamt kann diesen anfordern.

Wie Steuerscan Ihre Rechnungen prüft

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KI analysiert

Erkennt Lohnkosten, Materialkosten, Zahlungshinweise

Sofortiges Ergebnis

Absetzbar? Wie viel? Welche Bedingungen?

Steuererklärung

Eintrag in “Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen”

Handwerkerleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung?

§35a EStG unterscheidet zwei Kategorien – beide mit 20 % Steuerermäßigung bis max. 4.000 € pro Jahr:

Handwerkerleistungen (§35a Abs. 3)

Einmalige handwerkliche Renovierungs- und Reparaturarbeiten: Malerarbeiten, Elektroinstallation, Gartengestaltung/-umbau

Haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a Abs. 2)

Laufende Dienstleistungen im Haushalt: Putzhilfe, laufende Gartenpflege, Kinderbetreuung

Beispiel Gartenpflege: Laufendes Rasenmähen = haushaltsnahe Dienstleistung. Neuanlage einer Terrasse = Handwerkerleistung. Alles zu haushaltsnahen Dienstleistungen →

Häufige Fragen

Kann ich die Anfahrtspauschale des Handwerkers absetzen?

Ja. Laut BMF-Schreiben vom 09.11.2016 (Rz. 39) gehören in Rechnung gestellte Fahrtkosten zu den absetzbaren Arbeitskosten – genauso wie die eigentlichen Lohnkosten. Voraussetzung: Die Anfahrtspauschale ist als separate Position auf der Rechnung ausgewiesen und Sie bezahlen per Überweisung.

Kann ich Materialkosten auch absetzen?

Nein. §35a Abs. 3 EStG und das BMF-Schreiben vom 09.11.2016 (Rz. 39) lassen ausschließlich Lohnkosten zu. Materialkosten sind nicht absetzbar.

Was passiert, wenn ich bar bezahlt habe?

Barzahlung ist gesetzlich ausgeschlossen (§35a Abs. 5 S. 3 EStG). Der BFH hat dies bestätigt (Urteil v. 20.11.2008, Az. VI R 14/08). Nur Überweisungen werden anerkannt.

Gilt das auch für Mieter?

Ja. Entweder direkt, wenn Sie für Instandhaltung verantwortlich sind, oder indirekt über die Nebenkostenabrechnung des Vermieters (BMF-Schreiben, Rz. 49–52). Vermieter müssen auf Wunsch eine Bescheinigung ausstellen.

Wie trage ich es in die Steuererklärung ein?

In der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen (Zeile 6–9 in ELSTER): Tragen Sie die Lohnkosten ein (nicht den berechneten Steuerbonus). Das Finanzamt berechnet die 20 % automatisch.

Kann ich mehrere Handwerker kombinieren?

Ja. Die Grenze von 20.000 € Lohnkosten (max. 4.000 € Steuerermäßigung) gilt für alle Handwerkerleistungen zusammen im Kalenderjahr (§35a Abs. 3 EStG).

Steuerscan prüft Ihre Handwerkerrechnung in Sekunden

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