Handwerkerleistungen steuerlich absetzen – bis zu 4.000 € sparen
Als Eigenheimbesitzer oder Mieter können Sie 20 % Ihrer Lohnkosten für Handwerker direkt von der Steuer abziehen. Wir zeigen Ihnen, was gilt, was nicht – und wie Steuerscan Ihre Rechnung in Sekunden prüft.
Was zählt als Handwerkerleistung?
- Malerarbeiten
- Sanitärinstallation
- Elektroinstallation
- Bodenbeläge verlegen
- Dacharbeiten
- Heizungsinstallation
- Fensteraustausch
- Gartengestaltung (Umbauarbeiten)
- Schornsteinfeger
Die Bedingungen auf einen Blick
✓Was gilt
- Zahlung per Banküberweisung§35a Abs. 5 S. 3 EStG
- Lohnkosten separat auf der Rechnung ausgewiesen
- Fahrtkosten/Anfahrt, wenn auf der Rechnung ausgewiesenBMF-Schreiben 09.11.2016, Rz. 39
- Arbeiten in/am Privathaushalt oder Wohnung
- Renovierungen, Erhaltungsmaßnahmen
✗Was nicht gilt
- Barzahlung – gesetzlich ausgeschlossen§35a Abs. 5 S. 3 EStG
- MaterialkostenBMF-Schreiben, Rz. 39
- Neubau oder wesentliche ErweiterungBFH, Urteil v. 13.07.2011, Az. VI R 61/10
- Rechnungen ohne separaten Lohnkostenausweis
Quellen: §35a EStG, BMF-Schreiben 09.11.2016
Rechenbeispiel: Malerrechnung
Beispielrechnung
So sieht die Steuerscan-Analyse dieser Rechnung aus:
Was muss auf der Rechnung stehen?
- 1Name & Adresse des Handwerksbetriebs
- 2Ihre Adresse (Leistungsort = Privathaushalt)
- 3Genaue Leistungsbeschreibung
- 4Lohnkosten separat ausgewiesenentscheidend!
- 5Rechnungsdatum und -nummer
- 6Kontoverbindung (IBAN)
Tipp: Bewahren Sie den Kontoauszug als Nachweis der Überweisung auf. Das Finanzamt kann diesen anfordern.
Wie Steuerscan Ihre Rechnungen prüft
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KI analysiert
Erkennt Lohnkosten, Materialkosten, Zahlungshinweise
Sofortiges Ergebnis
Absetzbar? Wie viel? Welche Bedingungen?
Steuererklärung
Eintrag in “Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen”
Handwerkerleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung?
§35a EStG unterscheidet zwei Kategorien – beide mit 20 % Steuerermäßigung bis max. 4.000 € pro Jahr:
Handwerkerleistungen (§35a Abs. 3)
Einmalige handwerkliche Renovierungs- und Reparaturarbeiten: Malerarbeiten, Elektroinstallation, Gartengestaltung/-umbau
Haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a Abs. 2)
Laufende Dienstleistungen im Haushalt: Putzhilfe, laufende Gartenpflege, Kinderbetreuung
Beispiel Gartenpflege: Laufendes Rasenmähen = haushaltsnahe Dienstleistung. Neuanlage einer Terrasse = Handwerkerleistung. Alles zu haushaltsnahen Dienstleistungen →
Häufige Fragen
Kann ich die Anfahrtspauschale des Handwerkers absetzen?
Ja. Laut BMF-Schreiben vom 09.11.2016 (Rz. 39) gehören in Rechnung gestellte Fahrtkosten zu den absetzbaren Arbeitskosten – genauso wie die eigentlichen Lohnkosten. Voraussetzung: Die Anfahrtspauschale ist als separate Position auf der Rechnung ausgewiesen und Sie bezahlen per Überweisung.
Kann ich Materialkosten auch absetzen?
Nein. §35a Abs. 3 EStG und das BMF-Schreiben vom 09.11.2016 (Rz. 39) lassen ausschließlich Lohnkosten zu. Materialkosten sind nicht absetzbar.
Was passiert, wenn ich bar bezahlt habe?
Barzahlung ist gesetzlich ausgeschlossen (§35a Abs. 5 S. 3 EStG). Der BFH hat dies bestätigt (Urteil v. 20.11.2008, Az. VI R 14/08). Nur Überweisungen werden anerkannt.
Gilt das auch für Mieter?
Ja. Entweder direkt, wenn Sie für Instandhaltung verantwortlich sind, oder indirekt über die Nebenkostenabrechnung des Vermieters (BMF-Schreiben, Rz. 49–52). Vermieter müssen auf Wunsch eine Bescheinigung ausstellen.
Wie trage ich es in die Steuererklärung ein?
In der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen (Zeile 6–9 in ELSTER): Tragen Sie die Lohnkosten ein (nicht den berechneten Steuerbonus). Das Finanzamt berechnet die 20 % automatisch.
Kann ich mehrere Handwerker kombinieren?
Ja. Die Grenze von 20.000 € Lohnkosten (max. 4.000 € Steuerermäßigung) gilt für alle Handwerkerleistungen zusammen im Kalenderjahr (§35a Abs. 3 EStG).
Steuerscan prüft Ihre Handwerkerrechnung in Sekunden
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